Die Juristische Fakultät der Universität Basel, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Dachverband Inclusion Handicap haben im Herbst 2020 gemeinsam eine Online-Vortragsreihe zu den Themen „Politische Rechte und selbstbestimmtes Leben“ durchgeführt. Untenstehend können Sie die Videoaufzeichnungen und die Präsentationsfolien zu den einzelnen Vorträgen abrufen. Die deutschsprachige Fassungen sind mit Untertiteln und deutschschweizerischer Gebärdensprache versehen.
Die französischen Fassungen sind über den folgenden Link zugänglich: Lien vers le site internet français
26. November 2020: Alexia Black
Wirkliche Deinstitutionalisierung: Eine Perspektive aus Neuseeland
Im Rahmen der Umsetzung UNO-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten gefordert, zu deinstitutionalisieren; und viele Staaten sagen, dass sie dies tun. Aber reden wir alle über die gleiche Sache? Woran erkennen wir eine Alibi-Deinstitutionalisierung? Und was können wir ändern, um eine echte Deinstitutionalisierung voranzutreiben?
Alexia Black berichtet in Ihrem Vortrag über neuseeländische Erfahrungen und Lehren aus dem Deinstitutionalisierungsprozess und stellt konkrete wie weitreichende Anregungen zur Realisierung vor.
Präsentationsfolien Alexia Black (deutsch) im PDF-Format
Präsentationsfolien Alexia Black im PDF-Format (englische Originalfassung)
27. Oktober 2020: Prof. Dr. Thierry Tanquerel
Die politischen Rechte der Menschen mit Behinderungen
Gegenwärtig sind in der Schweiz viele Menschen mit Behinderungen vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie einer zivilrechtlichen Schutzmassnahme unterworfen sind. Dieser Ausschluss verletzt die Würde der betroffenen Menschen und beruht auf einem irrelevanten Kriterium, das auch gegen gegen internationale Rechtsprechung verstösst. Herr Tanquerel legt dar, warum diese Massnahmen abgeschafft werden müssen.
Präsentationsfolien Thierry Tanquerel (deutsch) im PDF-Format
16. September 2020: Dr. Camilla Parker
Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen tatsächlich ein unabhängiges Leben führen können und in die Gemeinschaft einbezogen sind? Welche Rechte sind hierzu in Art. 19 der UNO Behindertenrechtskonvention festgelegt? Welche Verpflichtungen ergeben sich hieraus für die Vertragsstaaten, also auch für die Schweiz? Und warum ist dieser Artikel für Menschen mit Behinderungen von so zentraler Bedeutung? Frau Parker erläutert, welche Schritte unternommen werden müssen, um das Recht von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt zu leben und an der Gemeinschaft teilzuhaben im Lebensalltag umzusetzen.
Präsentationsfolien Camilla Parker (deutsch) im PDF-Format
Präsentationsfolien im PDF-Format (englische Originalfassung)
24. August 2020: Dr. Caroline Hess-Klein
Strategische Prozessführung zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Was ist strategische Prozessführung? Und wie kann strategische Prozessführung dazu beitragen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzusetzen? Behindertenorganisationen in der Schweiz werden künftig vermehrt vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. Was bewegt sie dazu? Was haben sie vor? Frau Hess-Klein berichtet über strategische Prozesserfahrungen und -vorhaben der Behindertenorganisationen in der Schweiz und führt internationale Beispiele an, in denen strategische Prozessführung schon länger als Instrument zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes eingesetzt wird.
Präsentationsfolien Carolin Hess-Klein (deutsche Originalfassung) im PDF-Format
Liste der Mitwirkenden der Vortragsreihe Behindertengleichstellungsrecht 2020 zum Herunterladen